Versicherungen für Beamte
Was bedeutet Dienstunfähigkeit
Dienstunfähig ist der Beamte, der auf Grund eines körperlichen Gebrechen und oder einer geistigen Schwäche nicht mehr in der Lage ist, seinem Dienstherrn zu dienen bzw. für diesen seine Pflicht zu erfüllen. Dies wird dann auch als dauernde Dienstunfähigkeit bezeichnet. Beamte sollten deshalb mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorsorgen.
Die beste Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Beamte aber nur wenig nützlich, wenn es sich nicht um eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte als Beamten Versicherung handelt, die als zusätzliche Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt wird. Unterschiedliche Leistungsansprüche gegenüber dem Dienstherrn ergeben sich je nach dem ob die Dienstunfähigkeit durch eine Krankheit oder durch einen Dienstunfall zustande kam. Beamte werden durch ein amtsärztliches Gutachten, welches die Dienstunfähigkeit feststellt, in den Ruhestand versetzt.
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Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte - Warum?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ist deshalb so wichtig, weil sie zum einen in den ersten 5 Jahren Ihrer Tätigkeit bei dauerhafter Dienstunfähigkeit keinerlei Anspruch auf ein Ruhegehalt haben. Eine Beamten Versicherung ist darum sehr, sehr wichtig. Das Ruhegehalt, welches nach den ersten 5 Jahren aus der Beamten Versicherung des Dienstherrn gezahlt wird, sollte dauerhafte Dienstunfähigkeit eintreten, deckt nicht die komplette Lücke ab, die sich durch die plötzlich auftretende und dauerhafte Dienstunfähigkeit auftut. Einen wirklichen Schutz haben Beamte nur, wenn sie sich zusätzlich mit einer separaten Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte gegen dauerhafte Dienstunfähigkeit absichern.
Ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung bei dauerhafter Dienstunfähigkeit eine Alternative zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte?
Um es gleich vorweg zu nehmen - NEIN - eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Alternative zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte bei dauerhafter Dienstunfähigkeit. Sie benötigen eine richtige Beamten Versicherung mit DU Klausel.
Warum ist das so?
Der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist groß. Nur weil Ihr Dienstherr Ihnen Dienstunfähigkeit bescheinigt, bedeutet dies nicht, dass Sie auch zwangsläufig die Kriterien der Berufsunfähigkeit erfüllen. Ist Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel hätten Sie dann keine Absicherung bei Dienstunfähigkeit.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?
Der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeit und einer Dienstunfähigkeit liegt im Detail und sollte nicht unterschätzt werden:
>> Berufsunfähigkeit
Berufsunfähig ist, wer wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht in der Lage ist für einen definierten Zeitraum seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung gleich kommt. Je nach Versicherungsgesellschaft gibt es auch hier abweichende Definitionen.
>> Dienstunfähigkeit Beamte
Wer dauerhaft unfähig ist seine dienstlichen Pflichten zu erfüllen wird als Dienstunfähig angesehen. Sind Beamte aufgrund ihres körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht in der Lage ihre Dienstpflicht zu erfüllen (dauerhafte Dienstunfähigkeit), ist dieser in den Ruhestand zu versetzen. Sollten Zweifel auftreten wird dies durch ein amtsärztliches Gutachten geklärt. Es kann zudem eine dauerhafte Dienstunfähigkeit unterstellt werden, wenn Beamte innerhalb eines halben Jahres für mehr als drei Monate wegen Krankheit dem Dienst ferngeblieben sind und keine Aussicht besteht, dass innerhalb eines weiteren halben Jahres die volle Dienstfähigkeit wiedererlangt wird. Wenn Beamte in der Lage sind ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn auszuüben, soll eine Versetzung in den Ruhestand unterbleiben. Die genaue Definition ist im Bundesbeamtengesetz (§44) geregelt.
>> Dienstunfähigkeit Soldat
"Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist." (§ 44 Abs. 3 SG)"Ein Soldat auf Zeit ist zu entlassen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dauernd dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn die Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit innerhalb eines Jahres seit Beginn der Dienstunfähigkeit nicht zu erwarten ist." (§ 55 Abs. 2 SG)
Im nachfolgenden die gesetzliche Definition aus §44 Bundesbeamtengesetz:
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“
Nicht zu verwechseln ist die Dienstunfähigkeit mit der Arbeitsunfähigkeit oder der Berufsunfähigkeit, weil Beamte eine Dienstunfähigkeitsklausel in die private Berufsunfähigkeitsversicherung als eigene Klausel eingebaut benötigen. Jedoch ist es durchaus möglich, dass eine dauerhaft anhaltende Dienstunfähigkeit zu einer Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit führen kann.